Werberichtlinie
Vertrauen, Neutralität und klare Trennung von Werbung und Verwaltung.
Grundsatz
Vertrauen vor Werbeumsatz. Anzeigen dürfen niemals wie ein Teil einer Behörde oder wie eine offizielle Empfehlung wirken.
Unzulässig
- Politische Werbung, Parteien, Kandidaten, Wahl- und Lobbykampagnen
- Waffen, illegale Drogen, Tabak/Nikotin, Glücksspiel, Pornografie
- Irreführende Finanz-, Krypto- oder medizinische Angebote und Heilversprechen
- Werbung, die Behördenoberflächen nachahmt oder Nutzer über den Absender täuscht
- aktive HTML-, JavaScript-, iframe- oder Tracking-Werbemittel
Targeting
Zulässig ist ausschließlich kontextuelles Targeting nach öffentlicher Seite, Kommune, Kreis, Bundesland, Leistung, Lebenslage, Gerät und Zeitraum. Persönliche KI-Eingaben, Dokumente, Kontaktanfragen oder Nutzungsprofile dürfen niemals für Werbung verwendet werden.